Einrichtungsweisendes Urteil zur Benutzung von Duftstoffen:
Der Wohnungseigentümer einer Wohnanlage darf im Treppenhaus nicht eigenmächtig Duftstoffe versprühen und damit bestimmen, daß diese von allen benutze Räumlichkeit "in ganz bestimmter, von ihm als angenehm, von anderen Eigentümern als als störend empfundener Weise zu riechen haben". Der Wohnungseigentümer habe nicht das Recht, "gewissemaßen die Atmosphäre vorzuschreiben, die die übrigen Eigentümer im Hausflur zu riechen haben". (OLG Düsseldorf, 3Wx98/03).