Medizinische Leitlinien sind wettbewerbsrechtlich nicht justiziabel
Köln, den 03.12.2012. Oberlandesgericht Köln weist Klage eines Pharmaunternehmens ab
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat mit seinem Urteil vom 06.11.2012 die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Träger der Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde damit das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.11.2011 aus der ersten Instanz bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen.
Mit diesen Gerichtsentscheidungen wird die Auffassung bestätigt, dass Nationale VersorgungsLeitlinien und die Leitlinien einzelner medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften wegen ihrer rein wissenschaftlichen Zielsetzungen einer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung entzogen und damit jedenfalls insoweit nicht justiziabel sind.
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zuletzt verändert: 27.06.2013 10:59
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