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Medizin. Leitlinien wettbewerbsrechtlich nicht justiziabel

BeitragVerfasst: Sonntag 22. September 2013, 18:05
von shadow
Medizinische Leitlinien sind wettbewerbsrechtlich nicht justiziabel

Köln, den 03.12.2012. Oberlandesgericht Köln weist Klage eines Pharmaunternehmens ab

Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat mit seinem Urteil vom 06.11.2012 die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Träger der Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde damit das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.11.2011 aus der ersten Instanz bestätigt. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen.

Mit diesen Gerichtsentscheidungen wird die Auffassung bestätigt, dass Nationale VersorgungsLeitlinien und die Leitlinien einzelner medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften wegen ihrer rein wissenschaftlichen Zielsetzungen einer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung entzogen und damit jedenfalls insoweit nicht justiziabel sind.

Weitere Informationen:
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zuletzt verändert: 27.06.2013 10:59

http://www.arztbibliothek.de/mdb/news/news2012-12-05-01

Re: Medizin. Leitlinien wettbewerbsrechtlich nicht justiziab

BeitragVerfasst: Montag 23. September 2013, 10:58
von Moritz
Was bedeutet das für uns?

Re: Medizin. Leitlinien wettbewerbsrechtlich nicht justiziab

BeitragVerfasst: Montag 23. September 2013, 13:20
von Kira
Moritz hat geschrieben:Was bedeutet das für uns?

@Moritz
schau mal unter weitere Informationen da findest du
Kommentar der Rechtsanwaltskanzlei WIENKE & BECKER – KÖLN vom 3.12.2012
Urteil vom 06.11.2012
Urteil vom 30.11.2011
GMS Mitteilungen aus der AWMF
Dtsch Arztebl 2013;110(3):A-106
jeweils zum anklicken .
http://www.arztbibliothek.de/mdb/news/news2012-12-05-01

Re: Medizin. Leitlinien wettbewerbsrechtlich nicht justiziab

BeitragVerfasst: Dienstag 24. September 2013, 22:40
von Maus 22
ich bin genauso dumm wie Moritz. Ich verstehe auch nicht, was das nun bedeutet. Ich verstehe vor allen Dingen das Wort "nicht Justiziabel" nicht. Bitte klärt mich mal mit einfachen Worten auf. Heiß dass, das die Leitlinien unantastbar sind ? Was in den Leitlinien steht ist Gesetz ? Bitte um Aufklärung. Ist ziemlich wichtig für mich.
Danke

Re: Medizin. Leitlinien wettbewerbsrechtlich nicht justiziab

BeitragVerfasst: Mittwoch 25. September 2013, 00:21
von FriedrichZum
"nicht justiziabel" bedeutet: NICHT " geeignet, um von einem Gericht entschieden zu werden; von einem Richter abzuurteilen" (http://de.wiktionary.org/wiki/justiziabel)

Warum das so ist kann dem Urteil in Langfassung entnommen werden: http://www.versorgungsleitlinien.de/akt ... 121106.pdf

oder dem Kommentar der Rechtsanwaltskanzlei WIENKE & BECKER: http://www.versorgungsleitlinien.de/akt ... 121106.pdf