oekotest.de
13. Mai 2013
Parkinsonerkrankung bei Landwirt
Pestizide verantwortlich
Das Sozialgericht Duisburg hat in einem Streit um die Anerkennung einer Parkinsonerkrankung als Berufskrankheit dem Kläger recht gegeben. Geklagt hatte der Sohn des inzwischen verstorbenen Versicherten. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Vater, der viele Jahre als Landwirt gearbeitet hat, durch seinen Umgang mit Pestiziden an Parkinson erkrankt war. Der Mann war Pestiziden wie Lindan massiv ausgesetzt, da er beim Einsatz weder Schutzkleidung noch Atemschutz getragen hatte. Laut dem Urteil kam es sogar vor, dass er verstopfte Düsen des Sprühgerätes mit dem Mund ausgeblasen hatte. Für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist es irrelevant, ob ein schuldhaftes Verhalten des Klägers vorliegt. Entscheidend ist, ob die Krankheit mit der Ausübung des Berufs in kausalem Zusammenhang steht. Der Zusammenhang zwischen Lindanbelastungen und dem Parkinsonsyndrom sei wahrscheinlich, heißt es im Urteil, das nicht rechtskräftig ist (Az. S 6 U 140/11 WA).
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Az. S 6 U 140/11 WA http://openjur.de/u/640134.html