Energieversorger dürfen laut BGH bei Rückstand Strom abstell

Energieversorger dürfen laut BGH bei Rückstand Strom abstell

Beitragvon Kira » Donnerstag 12. Dezember 2013, 12:31

t-online.de
11. Dezember 2013
dpa

BGH-Urteil
Versorger dürfen Kunden auch künftig Strom abstellen
Energieversorger dürfen Kunden wegen nicht bezahlter Rechnungen auch künftig den Strom abstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (Az.: VIII ZR 41/13). Trotzdem haben Verbraucher Möglichkeiten, sich gegen höhere Strompreise zu wehren.

Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab. Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück.

Ab 100 Euro Rückstand droht Gefahr

Grundsätzlich gilt: Stromversorger dürfen laut Gesetz ab einem Rückstand von 100 Euro den Strom abstellen. Zuvor müssen sie säumige Kunden aber abgemahnt und die Sperrung angedroht haben. Die Maßnahme muss außerdem verhältnismäßig sein. Die Bundesnetzagentur hat ermittelt, dass es über 300.000 Stromsperren im Jahr 2011 gegeben hat. Im Schnitt wurde eine Sperre bei einem Rückstand von 120 Euro angedroht.

http://www.t-online.de/wirtschaft/energ ... ellen.html

BGH Az.: VIII ZR 41/13 http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pres ... _node.html
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

Bloggen statt Schweigen
Benutzeravatar
Kira
Alleswisser
 
Beiträge: 10331
Registriert: Dienstag 15. September 2009, 13:56

Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste