Ärzte Zeitung online
02.04.2014
Urteil
Arzt muss Pranger dulden
Sollen Urteile im Ärzteblatt veröffentlicht werden dürfen, in denen der vollständige Namen des Verurteilten steht? Ein Arzt aus NRW meint: nein. Das Bundesverfassungsgericht sieht das jedoch anders.
KARLSRUHE. Nach herausgehobenen Verstößen gegen Abrechnungsvorschriften müssen Ärzte damit rechnen, dass ihr voller Name im Ärzteblatt ihrer Kammer erscheint. Entsprechende Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind nicht verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied.
Der Beschwerdeführer ist ...
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Az.: 1 BvR 1128/13 (Bundesverfassungsgericht) und 6t A 1843/10.T (OVG Nordrhein-Westfalen)
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