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17.04.2014
dpa
Verfassungsgerichts-Urteil
Staat muss Angehörige nicht wie Profi-Pfleger vergüten
Die heimische Pflege von Angehörigen wird vom Staat nicht so honoriert wie die von Profi-Pflegern. Das ist in Ordnung, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt, hat keinen Anspruch auf die gleich hohe Leistung wie sie externen Pflegehilfen gewährt wird. „Der geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz“, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (AZ: 1 BvR 1133/12 - Beschluss vom 26. März 2014). ...
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