Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2014 - 16 U 170/1
Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Erfrischungstuch
Einer Reisenden nach Indien wurde ein Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie während des Fluges durch die Verteilung von dampfenden Erfrischungstüchern eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt. Trotz des Hinweises der Reisenden, wurden die Tücher verteilt. ...
http://www.rechtsindex.de/reiserecht/42 ... chungstuch