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Schmerzensgeld: Allergische Reaktion auf Erfrischungstuch

BeitragVerfasst: Samstag 28. Juni 2014, 11:23
von Kira
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2014 - 16 U 170/1

Schmerzensgeld wegen allergischer Reaktion auf Erfrischungstuch

Einer Reisenden nach Indien wurde ein Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie während des Fluges durch die Verteilung von dampfenden Erfrischungstüchern eine schwerwiegende allergische Reaktion erlitt. Trotz des Hinweises der Reisenden, wurden die Tücher verteilt. ...


http://www.rechtsindex.de/reiserecht/42 ... chungstuch