Gold-Zahnfüllung auf Kassenkosten nicht ausgeschlossen
Gesetzlich Krankenversicherte mit einer Allergie gegen Amalgamfüllungen können sich Hoffnungen auf Goldfüllungen auf Krankenkassenkosten machen. Denn gibt es für die Goldinlays keine andere Alternative, sind die Kassen im Einzelfall zur Kostenerstattung verpflichtet, wie am Dienstag, 02.09.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (AZ: B 1 KR 3/13 R).
Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Leipzig. Sie war gegen die Stoffe Quecksilber(II)amidcholrid, TEGDMA und Hydrochonin allergisch, drei wesentliche Bestandteile von Amalgamfüllungen. Als der Zahnarzt der ...
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Bundessozialgericht Urteil vom 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=13611