06.01.2015
Keine pauschale Überprüfung der Hartz IV-Bescheide
Urteil: Jobcenter ist nicht verpflichtet, alle erlassenen Hartz IV-Bescheide auf ihre Richtigkeit zu prüfen, wenn ein Hartz IV-Bezieher einen pauschalen Überprüfungsantrag stellt
Hartz IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf eine pauschale Überprüfung aller Hartz IV-Bescheide vom Jobcenter. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 5. Januar 2015 veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: B 14 AS 39/13 R). Demnach ...
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 016394.php
BSG Aktenzeichen: B 14 AS 39/13 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=13700