Rauch vom Nachbarn muß nicht geduldet werden

Rauch vom Nachbarn muß nicht geduldet werden

Beitragvon Clarissa » Freitag 16. Januar 2015, 17:06

16. Januar 2015, 14:11
Urteil des BGH
Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss nicht geduldet werden

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BGH-Urteil: Wer sich durch den Zigarettenrauch seiner Nachbarn auf dem Balkon gestört fühlt, kann durchsetzen, dass sich die Raucher an einen Zeitplan halten.
Voraussetzung ist eine "wesentliche Beeinträchtigung".
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Brandenburg geklagt, der Fall wird nun erneut geprüft.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-bgh-zigarettenrauch-vom-nachbarbalkon-muss-nicht-geduldet-werden-1.2307001
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Re: Rauch vom Nachbarn muß nicht geduldet werden

Beitragvon Leckermäulchen » Sonntag 18. Januar 2015, 20:50

Habe ich auch gerade gehört:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 41008.html

Bei mir gibt es so einen Nachbarn, der ein extrem giftiges Kraut quarzt, von dem ich aus den Latschen kippe, der außerdem psychisch krank ist (das sind die Allerschlimmsten!) und seit er hier wohnt, d. h. seit 14 Jahren, sich ausschließlich daran orientiert, wann ich das Fenster zum Lüften öffne, um daraufhin sofort auf den Balkon zu springen und zu rauchen.

Mein gutes Zureden während der ersten Jahre, wo ich noch nicht wusste, dass er eine Diagnose auf Schizophrenie hat und Tabletten dagegen nehmen muss, half nicht nur nichts, sondern verstärkte seine Aufmerksamkeit nur noch gegenüber meinem Lüftungsverhalten, um auf jeden Fall dabei auch MICH zu erwischen. Seitdem rennt er bevorzugt bzw. wochenlang auch ausschließlich dann zum Rauchen auf den Balkon, wenn er mitbekommt, dass ich nach dem Fensteröffnen den Raum verlasse, weil er dann weiß, dass ich es nicht sofort wieder schließe, sobald er rauskommt. Wie gesagt, voll schizophren, aber offiziell!

Natürlich habe ich mein Lüftungsverhalten längst angepasst, um weitestgehend unbehelligt zu bleiben. In diesem Fall also schließe ich auch die Zimmertür. So bleibt die Luft im Rest der Wohnung sauber.

Er reagiert prompt:
Lüfte ich, wenn ich die Wohnung verlasse, dann raucht er nicht.
Lüfte ich, wenn ich beim Fenster stehen bleibe, um es sofort wieder zu schließen, wenn er rauskommt, raucht er auch nicht.

Ich könnte natürlich jetzt auch so ein Gerichtsverfahren anstrengen. Aber würde das Urteil, selbst wenn es für ihn bedeutet, sich an bestimmte Zeiten zu halten (welche?), diesen Typen überhaupt ansatzweise beeindrucken?

Anfänglich, wo ich ihm das noch erklärt hatte, kam als Reaktion von ihm nicht nur eine Antwort von ihm, dass auch er mit dem Rauchen Schwierigkeiten hätte, sondern gleichzeitig ein ziemlich typisches breites Grinsen übers ganze Gesicht, eine wahrhaft schizophrene Mimik. Ich hätte weglaufen mögen damals, hätte ich gewusst, dass das nicht reiner Zynismus war.

Der lässt sich doch gar nichts sagen! Das hat mich dann damals auch sogleich davon abgehalten, irgendwelche meiner anderen Unverträglichkeiten je noch zu erwähnen, um ihm nicht noch mehr Stoff zu Provokationen zu liefern.
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Re: Rauch vom Nachbarn muß nicht geduldet werden

Beitragvon Leckermäulchen » Samstag 24. Januar 2015, 09:39

Es gibt praktisch keine Zeiten, in denen ich ausschließen kann, dass er auf den Balkon geht, um zu quarzen. Weder Minustemperaturen noch nächtliche Stunden halten ihn ab. Und seit 14 Jahren sucht er, bei zunächst jeweils immer für eine Woche oder länger ähnlichen Zeiten (die er u. a. auch daran orientiert, wenn bei mir das Licht angeht in dem Raum, wo der Balkon dran ist) - die er aber danach auch immer neu festlegt - permanent nach Möglichkeiten, mich dauerzubegiften.

Vor ein paar Tagen ist er, nach Umstellung der Phase "letzte Zigarette gegen 22 Uhr" tatsächlich in der Nacht zwischen 3 und halb 4 auf den Balkon und hat gequarzt. Da bin ich natürlich nicht nur aufgewacht... So geht es seit 14 Jahren eben ständig mit wechselnden Phasen.

Welches Gericht soll einem Schizophrenen, der es nur und ausschließlich auf Zigarettenrauch-Stress mit mir abgesehen hat, vorschreiben und ihn überwachen können in dieser Angelegenheit? Da nutzt doch das beste Gesetz nichts, zumal dieser Mensch auch noch in seiner Verwandtschaft nicht der einzige psychisch Gestörte ist und dann beide zusammen in der Wohnung sich gegenseitig befeuern. :evil: :evil: :evil:
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Re: Rauch vom Nachbarn muß nicht geduldet werden

Beitragvon Clarissa » Samstag 24. Januar 2015, 10:10

Versuchen ein Urteil zu erhalten, Unterlassungserklärungen abgeben lassen, tagebuch führen. Vermieter mit mietzinskürzung drohen, bitte alles mit einem anwalt oder zumindest mieterverein klären.
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