Sozialgericht: Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig!
27. Mai 2015
Die Kürzung von Hartz IV Leistungen in Form von Sanktionen ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig. Die 15. Kammer des Gerichts ist der Auffassung, dass Hartz IV Sanktionen die Menschenwürde antasten und Leib und Leben gefährden können.
Das Sozialgericht Gotha teilte am heutigen Mittwoch mit, dass die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter, die im SGB II festgeschrieben sind, gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund übergab das Sozialgericht die Prüfung der Sanktionen an das Bundesverfassungsgericht weiter, welches nun die Verfassungsmäßigkeit klären soll. ...
http://www.hartziv.org/news/20150527-so ... idrig.html