Gefährliche Pilze
BGH-Urteil: Mieter müssen auch bei Schimmel noch Miete zahlen
Mittwoch, 17.06.2015
Es ist ein Ärgernis für jeden Mieter, wenn sich in der Wohnung Schimmelpilze breitmachen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt jedoch entschieden: Schimmel darf kein Grund sein, keinerlei Miete mehr zu bezahlen.
Wenn die Wohnung mit Schimmelpilz befallen ist, dürfen Mieter ihren Vermieter zwar unter Druck setzen und Miete einbehalten. Das darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie über einen unbefristeten Zeitraum hinweg gar nichts mehr zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden hat. (Az.: VIII ZR 19/14) ...
http://www.focus.de/immobilien/mieten/g ... 57102.html