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BGH-Urteil: Mieter müssen auch bei Schimmel noch Miete zahle

BeitragVerfasst: Mittwoch 17. Juni 2015, 18:51
von Nachtigall
Gefährliche Pilze
BGH-Urteil: Mieter müssen auch bei Schimmel noch Miete zahlen
Mittwoch, 17.06.2015



Es ist ein Ärgernis für jeden Mieter, wenn sich in der Wohnung Schimmelpilze breitmachen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt jedoch entschieden: Schimmel darf kein Grund sein, keinerlei Miete mehr zu bezahlen.


Wenn die Wohnung mit Schimmelpilz befallen ist, dürfen Mieter ihren Vermieter zwar unter Druck setzen und Miete einbehalten. Das darf jedoch nicht so weit gehen, dass sie über einen unbefristeten Zeitraum hinweg gar nichts mehr zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden hat. (Az.: VIII ZR 19/14) ...

http://www.focus.de/immobilien/mieten/g ... 57102.html

Re: BGH-Urteil: Mieter müssen auch bei Schimmel noch Miete z

BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Juni 2015, 08:02
von Clarissa
Danke liebe Richter und wie soll man dann den Vermieter zwingen etwas dagegen zeitnah zu unternehmen? Abgesehen davon selbst wenig Schimmel birgt ein nicht einzuschätzendes Gesundheitsrisiko.

Bei so etwas braucht man eh einen RA und dann kann man die Miete auf ein Notaranderkonto einzahlen und von dort darf nur ausgezahlt werden wenn geforderte Leistungen erbracht wurden.

Re: BGH-Urteil: Mieter müssen auch bei Schimmel noch Miete z

BeitragVerfasst: Sonntag 21. Juni 2015, 13:14
von Elke
Das mit dem Notaranderkonto ist auch nicht ungefährlich. Wir wurden zwei Mal fristlos gekündigt, weil wir die Miete wegen unklaren Eigentumsverhältnissen hinterlegt haben (Vermieter wollte Geld und die Eigentümergemeinschaft auch). Begründung des Vermieters war, dass wir die Miete unrechtsmäßig einbehalten hätten. Es kam dann nicht so weit, wir haben die Kündigung angefochten und die Eigentumsverhältnisse haben sich dann zwischenzeitlich geklärt, aber wir waren kurz davor doppelt zu zahlen, weil die Anwälte nicht sicher waren, wie dieser Rechtsstreit ausgehen würde... mit MCS ist so eine Aufregung doppelt schön...

Also immer gut beraten lassen vor Mietminderung etc., das kann sonst ins Auge gehen.

Re: BGH-Urteil: Mieter müssen auch bei Schimmel noch Miete z

BeitragVerfasst: Dienstag 23. Juni 2015, 06:03
von PappaJo
Nanana, da hat wohl die Rechtssprechung noch rechtzeitig ein Vorlage geliefert!

Wir erinnern uns an die vielen unsinnigen Dämm-Massnahmen an den unzähligen Häusern? :roll:
Da hatten bereits am Anfang "unbefangene" Sachverständige gesagt, das wir hier in Zukunft den Schimmel züchten! 8-)
Und nun dieses Urteil, sehr mysteriös das Ganze! :?

Oder doch nicht! :lol:

Und die Zeche zahlt mal wieder das entmündigte Fußvolk! :o