BGH zur Handynutzung auf der Richterbank

BGH zur Handynutzung auf der Richterbank

Beitragvon shadow » Samstag 20. Juni 2015, 02:51

BGH zur Handynutzung auf der Richterbank
Mal kurz ausgeklinkt

von Norbert Demuth

17.06.2015

Eine Richterin organisierte während der Beweisaufnahme in einem Strafverfahren per SMS ihre Kinderbetreuung. Der entsprechende Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Über die BGH-Verhandlung am Mittwoch berichtet Norbert Demuth.


Nicht nur Schüler oder Autofahrer spielen in unpassenden Momenten an ihrem Handy herum. Auch eine Richterin in einem Frankfurter Strafverfahren konnte nicht von ihrem Mobiltelefon lassen - und das während einer laufenden Zeugenbefragung. War sie deshalb unkonzentriert, abgelenkt und sogar befangen? Am Mittwoch befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Sache (Az: 2 StR 228/14). Dabei
...


http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... fangenheit



BGH zu gedanklich abwesenden Richtern

SMS in der Hauptverhandlung begründen Befangenheit

17.06.2015

Richter dürfen ihr Handy in einer laufenden Gerichtsverhandlung nicht nutzen, um Privatangelegenheiten zu regeln. Das hat der BGH am Mittwochnachmittag in einem Grundsatzurteil entschieden, berichtet Norbert Demuth


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Richtern verboten, während ihrer Verhandlungen Handys für private Zwecke zu benutzen. Es sei für Richter "unzulässig", während einer Verhandlung Informationen mit ihrem privaten Umfeld beispielsweise per SMS auszutauschen.

Denn damit gebe ein Richter zu erkennen, dass er für eine bestimmte Zeit seine privaten Interessen über seine Dienstpflichten stelle. Ein solches Verhalten begründe die "Besorgnis der Befangenheit". Es sei eine "Grenze überschritten", wenn Richter mittels elektronischer Gerätschaften absichtlich ihre Bereitschaft zeigten, "in private Außenkontakte zu treten" und diese Kommunikation auch aktiv in der Hauptverhandlung zu führen. (Urt. v. 17.06.2015, Az. 2 StR 228/14). ...

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... -sms-handy
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