BGH zur Handynutzung auf der Richterbank
Mal kurz ausgeklinkt
von Norbert Demuth
17.06.2015
Eine Richterin organisierte während der Beweisaufnahme in einem Strafverfahren per SMS ihre Kinderbetreuung. Der entsprechende Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Über die BGH-Verhandlung am Mittwoch berichtet Norbert Demuth.
Nicht nur Schüler oder Autofahrer spielen in unpassenden Momenten an ihrem Handy herum. Auch eine Richterin in einem Frankfurter Strafverfahren konnte nicht von ihrem Mobiltelefon lassen - und das während einer laufenden Zeugenbefragung. War sie deshalb unkonzentriert, abgelenkt und sogar befangen? Am Mittwoch befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der Sache (Az: 2 StR 228/14). Dabei
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http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... fangenheit
BGH zu gedanklich abwesenden Richtern
SMS in der Hauptverhandlung begründen Befangenheit
17.06.2015
Richter dürfen ihr Handy in einer laufenden Gerichtsverhandlung nicht nutzen, um Privatangelegenheiten zu regeln. Das hat der BGH am Mittwochnachmittag in einem Grundsatzurteil entschieden, berichtet Norbert Demuth
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Richtern verboten, während ihrer Verhandlungen Handys für private Zwecke zu benutzen. Es sei für Richter "unzulässig", während einer Verhandlung Informationen mit ihrem privaten Umfeld beispielsweise per SMS auszutauschen.
Denn damit gebe ein Richter zu erkennen, dass er für eine bestimmte Zeit seine privaten Interessen über seine Dienstpflichten stelle. Ein solches Verhalten begründe die "Besorgnis der Befangenheit". Es sei eine "Grenze überschritten", wenn Richter mittels elektronischer Gerätschaften absichtlich ihre Bereitschaft zeigten, "in private Außenkontakte zu treten" und diese Kommunikation auch aktiv in der Hauptverhandlung zu führen. (Urt. v. 17.06.2015, Az. 2 StR 228/14). ...
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... -sms-handy