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09.07.15
von Sabine Temm
Urteil: Krankengeld gibt es auch bei unbefristeter Arbeitsunfähigkeit
Als Arbeitnehmer erhält man nach Auslauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 72 Wochen Krankengeld. Ein Urteil bestätigt nun, dass auch dann Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn die Krankschreibung unbefristet ist. Menschen, die sich bei Krankheit zusätzlich absichern möchten oder kein Krankengeld bekommen, können eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Wie muss eine Krankschreibung aussehen, damit man als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse hat? Darüber hat nun das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. In dem vorliegenden Fall hatte eine Krankenkasse einer Frau die Zahlung von Krankengeld verwehrt. Dabei war unter anderem strittig, wie eine Krankschreibung „bis auf weiteres“ zu werten ist. (Az. L 5 KR 254/14)
Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?
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