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Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung

BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Juli 2015, 07:55
von John Doe

Re: Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung

BeitragVerfasst: Montag 31. August 2015, 11:33
von Kira
04.08.2015 -

Diätverpflegung außergewöhnliche Belastung?

Die Kosten für Arzneimittel bei einer Diätverpflegung können in Einzelfällen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sein.

Normalerweise haben Kosten für eine Diätverpflegung in der Steuererklärung nichts zu suchen – sie unterliegen dem Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG. Das gilt aber nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes.

Das entschied der BFH im Fall einer Klägerin, die en einer chronischen Stoffwechselstörung leidet. Sie ...

http://www.steuertipps.de/gesundheit-kr ... teuertipps

Re: Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung

BeitragVerfasst: Montag 31. August 2015, 14:17
von Leckermäulchen
Ich weiß zwar nicht, ob das bei jeder MCS-Erkrankung so ist, aber bei mir ist es so:
Auch ich leide MCS-bedingt an einer chronischen Stoffwechselstörung.
Hätten wir damit auch eine Chance, wenn uns die Mikronährstoffe und Vitamine doch ärztlich verordnet wurden?
Oder müssen diejenigen Ärzte, die das - vor der "umweltärztlichen" Leitlinienerstellung für die Diagnose von MCS - uns verschrieben haben, heute in dieser Sache noch konsultierbar sein?

Was, wenn sie wegrationalisiert wurden und damit nicht mehr auffindbar?
Was, wenn sie das nicht SELBER verschrieben haben, jedoch vom ehemaligen Kollegen wissen, dass das nötig ist, man sie aber als Patient nicht mehr aufsuchen kann (entfernungs- und kostentechnisch)?

Ach ja - und gilt das nur steuertechnisch oder auch für H4-Empfänger, von denen es in unseren Reihen ja auch leider etliche gibt? Denn da sind die Kosten dafür nur mehr noch schwieriger zu berappen.