BSG-Urteil: Kann das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher vorzeitig i

BSG-Urteil: Kann das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher vorzeitig i

Beitragvon Nachtigall » Sonntag 23. August 2015, 17:04

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

BSG-Urteil: Kann das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher vorzeitig in Rente schicken?


Kann das Jobcenter einen Hartz-IV-Empfänger auffordern, mit Vollendung seines 63. Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlag in Anspruch zu nehmen, damit seine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II beseitigt wird? Über dieses Fall hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Sachverhalt

Der im März 1950 geborene Kläger bezog mit seiner Ehefrau als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II vom beklagten Jobcenter. Er konnte in den letzten Jahren nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden. Mit Vollendung seines 63. Lebensjahres kann der Kläger eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.

Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wird diese um 0,3 % pro Monat gekürzt. Bei einer abschlagsfreien Regelaltersrente beträgt diese monatlich 924,66 Euro.

Aufforderung durch Jobcenter vorzeitig in Rente zu gehen

Das Jobcenter forderte den Kläger unter Hinweis auf dessen durch § 12a SGB II konkretisierte Selbsthilfeverpflichtung im September 2012 auf, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente beginnend ab Vollendung seines 63. Lebensjahres beim Rentenversicherungsträger zu stellen.

Klage und Berufung des Klägers blieben erfolglos. Die Vorinstanzen hielten seine Aufforderung zur Antragstellung, die als Verwaltungsakt erfolgt sei, durch das Jobcenter für rechtmäßig.

Das Urteil des Bundessozialgerichts (B 14 AS 1/15 R)
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