Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens im Rahmen der Zuständigkeitsklärung
Pressemitteilung Nr. 66/2015 vom 4. September 2015
Beschluss vom 20. August 2015
Vz 11/14, 1 BvR 2781/13
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerdeführerin einer Verfassungsbeschwerde eine Entschädigung von 3.000 Euro wegen der unangemessenen Dauer ihres Verfahrens zugesprochen. Dies hat die Kammer mit den außergewöhnlichen Besonderheiten des Verfahrensverlaufs begründet: Die ...
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-066.html