Ärzte Zeitung, 04.12.2015
Behandlungsfehler
Handyfotos gelten als Beweis
Ein Oberlandesgericht spricht einem Jungen Schadenersatz zu. Die Mutter konnte mit Handyfotos nachweisen, dass die Hirnhautentzündung zu spät behandelt wurde.
Von Martin Wortmann
OLDENBURG. Mit einem Handy aufgenommene Fotos des Patienten können unter Umständen einen medizinischen Behandlungsfehler beweisen. Mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil erkannte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg Handy-Fotos als Nachweis für die verspätete Behandlung einer Hirnhautentzündung an.
Damit sprach es einem heute neunjährigen Jungen Schmerzensgeld und Schadenersatz zu; deren Höhe steht allerdings noch nicht fest.
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... eweis.html
10.11.2015
Verhandlung Am Oberlandesgericht
Hirnhautentzündung im Krankenhaus zu spät erkannt
Die Erkrankung blieb zu lange unerkannt, der Junge leidet bis heute an den Folgen. Das Krankenhaus wies den Behandlungsfehlervorwurf von sich – das Oberlandesgericht Oldenburg entschied trotzdem gegen das Haus.
Oldenburg - Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat ein ostfriesisches Krankenhaus verurteilt, einem Kind wegen einer zu spät erkannten Hirnhautentzündung Schadensersatz zu leisten, und damit ein Urteil des Landgerichts Aurich bestätigt. Das teilt das OLG Oldenburg am Montag in einer Pressemitteilung mit.
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http://www.nwzonline.de/blaulicht/hirnh ... 47387.html