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Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung

BeitragVerfasst: Donnerstag 5. Mai 2016, 18:35
von Kira
Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

Pressemitteilung Nr. 23/2016 vom 4. Mai 2016

Beschluss vom 23. März 2016
1 BvR 184/13


Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden und damit die große Bedeutung der persönlichen richterlichen Anhörung im Betreuungsverfahren erneut hervorgehoben. Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern stellt auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar.



Sachverhalt:
...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-023.html

Betreuung: Die 10 wichtigsten Fragen

BeitragVerfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 11:25
von Kira
Datum 06.11.2014

Autor ime

Aktualisert am 16.02.2017

Betreuung: Die 10 wichtigsten Fragen

Früher gab es Entmündigungen. Heutzutage aber haben Menschen, die etwa an Demenz leiden oder geistig behindert sind, manchmal einen rechtlichen Betreuer an ihrer Seite. Was das für die Betroffenen bedeutet und welche Regeln bei der Betreuung gelten, zeigt die Deutsche Anwaltauskunft.

1. Was ist rechtliche Betreuung?
...

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... ten-fragen

Re: Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhö

BeitragVerfasst: Sonntag 21. Mai 2017, 19:16
von Kira
Auch so was sollte man wissen :!:
Politik | Frontal 21
- Frontal 21 vom 16. Mai 2017

Mit den Themen: Entrechtet und entmündigt - Wie Berufsbetreuer abkassieren, ...

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/f ... 7-100.html

Das Manuskript zum Beitrag

https://www.zdf.de/assets/manuskript-wi ... 5386337122