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19.05.2016
OLG Hamm spricht Rechtsanwalt frei
Erfundenes Urteil war keine Urkundenfälschung
Von den wiederholten Nachfragen seines Mandanten war ein Anwalt irgendwann so genervt, dass er kurzerhand ein stattgebendes Urteil erfand und dem Mann aushändigte. Strafbar hat er sich damit nicht gemacht, so das OLG Hamm.
Das OLG Hamm hatte in einer nun bekanntgewordenen Entscheidung die Verurteilung eines Rechtsanwalts aufgehoben (Beschl. v. 12.05.2016, Az. 1 RVs 18/16).
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