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Urteil: Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden

BeitragVerfasst: Donnerstag 29. September 2016, 11:02
von Kira
28. September 2016 /Aktualisiert: 29. September 2016
Von Kathrin Sumpf

Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Zwangsvollstreckung unrechtmäßig

Ein Rückschlag für die "GEZ": Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. Zwangsvollstreckungen wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien rechtlich unzulässig. Die Sender müssten den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen.
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