01.12.2016
dpa
Karlsruhe
BGH erlaubt Zuzahlungserlass bei medizinischen Hilfsmitteln
Der Bundesgerichtshof (BGH) macht den Weg frei für mehr Preiskampf bei medizinischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Die Händler dürfen nach einem Grundsatz-Urteil darauf verzichten, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu berechnen. Zwar seien die Versicherten prinzipiell zur Selbstbeteiligung verpflichtet, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag. Dem Händler steht es demnach aber frei, von der Einziehung auf eigene Kosten abzusehen.
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http://www.swp.de/ehingen/nachrichten/s ... 73539.html
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 220/2016
Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Urteil vom 1. Dezember 2016 – I ZR 143/15 – Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln
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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&Blank=1