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BGH erlaubt Zuzahlungserlass bei medizinischen Hilfsmitteln

BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 19:56
von Kira
01.12.2016
dpa


Karlsruhe

BGH erlaubt Zuzahlungserlass bei medizinischen Hilfsmitteln

Der Bundesgerichtshof (BGH) macht den Weg frei für mehr Preiskampf bei medizinischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Die Händler dürfen nach einem Grundsatz-Urteil darauf verzichten, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu berechnen. Zwar seien die Versicherten prinzipiell zur Selbstbeteiligung verpflichtet, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag. Dem Händler steht es demnach aber frei, von der Einziehung auf eigene Kosten abzusehen.
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http://www.swp.de/ehingen/nachrichten/s ... 73539.html

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 220/2016

Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt


Urteil vom 1. Dezember 2016 – I ZR 143/15 – Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln
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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&Blank=1