Giftige Stoffe in Werkstätten als Berufskrankheit anerkannt
Dienstag, 18. Juli 2017
Darmstadt – Nach dem Einatmen giftiger Dämpfe und Abgase in Autowerkstätten hat ein Karosseriemeister seine Atembeschwerden als Berufskrankheit anerkannt bekommen. Der 50 Jahre alte erwerbsunfähige Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis erhalte von der Berufsgenossenschaft eine Rente, teilte das Landessozialgericht in Darmstadt heute mit (Az.: L 3 U 59/13).
Ausschlaggebend sei seine Situation am Arbeitsplatz gewesen. Eine den Anforderungen entsprechende Absaugung der gefährlichen Stoffe habe es nicht gegeben, auch nicht das Tragen eines Atemschutzes.
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