sueddeutsche.de
8. Januar 2015
Von Thomas Öchsner, Berlin
Drohende Klagen
Rente mit 63 vor Gericht
Die Ausnahmeregelungen bei der Rente mit 63 könnten eine Klagewelle auslösen.
Es geht darum, ob Zeiten der Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn angerechnet werden oder nicht.
Im Normallfall werden die letzten zwei Jahre nicht miteinbezogen, um Frühverrentungen zu vermeiden.
Ist ein Versicherter "unfreiwillig" arbeitslos geworden, greifen jedoch die Ausnahmeregeln - deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz umstritten ist.
Fast 200 000 Anträge für die Rente ab 63
Seit einem guten halben Jahr gibt es die abschlagsfreie Rente ab 63, und sie kommt gut an: Bis Ende November wurden bereits 186 000 Anträge gestellt. 141 000 hat die Deutsche Rentenversicherung bereits abgearbeitet und in der Regel bewilligt. Dennoch zeichnet sich schon jetzt neuer Ärger mit der neuen vorzeitigen Rente ab: Die in letzter Minute aufgenommenen Ausnahmen werden wohl bald die deutschen Sozialgerichte beschäftigen. ...
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