Rentenversicherer akzeptieren MCS bis heute nicht

Rentenversicherer akzeptieren MCS bis heute nicht

Beitragvon Kevin » Dienstag 7. November 2006, 20:03

Aus der Facharzt Nr. 35, (7-8 2000):

Rentenversicherer akzeptieren MCS bis heute nicht


Den Rentenversicherungen obliegen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation. Kaum eine Institution verfügt über so viele statistische Daten der Gesundheitsentwicklung in der Bevölkerung wie die Rentenversicherungsträger. Gerade diese Kenntnis sollte es erlauben, besondere Erkrankungsmuster einzelner Berufe oder von Personen- und Bevölkerungsgruppen zu erkennen. Auch neue Erkrankungen müssten wegen der hohen Datendichte gerade in diesen Institutionen rasch transparent werden.

Wenn allerdings neue Erkrankungen ausschließlich als Somatisierungstrend einer bestimmten Zeit verstanden werden, unterbleibt die rechtzeitige Warnung gegenüber dem übrigen Gesundheitswesen. Die Beteiligten versäumen präventives Handeln und die damit verbundene Kostenreduktion, wenn sie strukturelle Maßnahmen zur Vorbeugung und Rehabilitation nicht schnell genug umsetzen. Darüber hinaus wird das Rehabilitationswesen den neuen Ansprüchen nicht angepasst, so dass immer mehr Rehabilitation in nicht angemessenen Institutionen stattfinden wird.

Bis zum heutigen Tage haben die Rentenversicherungsträger die Erkrankung MCS mit dem Hinweis nicht akzeptiert, dass diese Erkrankung unbekannt ist. Auch die Aufnahme der Diagnose in den ICD-10-Schlüssel hat bis zum heutigen Tag daran nichts geändert.

Dieser Sachverhalt hat dazu geführt, dass die Erkrankung als Ursache für ein Rentenbegehren statistisch praktisch nicht auftaucht und somit scheinbar kein relevantes Gesundheitsrisiko darstellt. Demzufolge sind für diese Patienten notwendige, besonders strukturierte Rehabilitationseinrichtungen nicht existent, Rehabilitationsmaßnahmen und berufsfördernde Leistungen sind dem Problem nicht angepasst.

Statt dessen wird auf bereits vorhandene Einrichtungen zurückgegriffen, die aufgrund ihrer ungenügenden Konzeption diese Erkrankung in der Regel chronifizieren helfen. Gerade die modernen Entwicklungen einer Informationsgesellschaft bieten neue Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation für eine Personengruppe, die in größeren Arbeitsgemeinschaften nur schwer zu integrieren ist.

Ein Ansatz in diese Richtung ist nicht erkennbar. Selbstverständlich müsste ein solches Konzept mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abgestimmt werden, das für den Umfang medizinischer Leistung zur Rehabilitation in der Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit oder ihrer Erbringung anstelle einer sonst erforderlichen Krankenhausbehandlung zuständig ist.

Für die Akutbehandlung sollten auch hier die GKV wie bei anderen Erkrankungen zuständig sein. Bereits vorab lässt sich allerdings feststellen, dass die Integration einer solchen speziellen Abteilung in ein herkömmliches Krankenhaus oder die Nutzung frei werdender Kapazität im Zuge des Bettenabbaus wegen der schweren strukturellen Mängel in solchen Institutionen für die Betroffenen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sein wird.

Aus dem zuvor Dargestellten wird leicht ersichtlich, dass Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch umweltbedingte Erkrankungen allenfalls in Respektierung von Einzelsymptomen erfolgen. Die komplexe Entität einer umweltmedizinischen Erkrankung führt in den seltensten Fällen zu einer Berentung, so dass auch hier die aus dem Erkrankungsfall resultierenden Erkenntnisse für die Prävention unterbleiben. Dringend notwendiger Handlungsbedarf zur Abwehr weiterer Erkrankungsfälle wird verkannt.

http://www.facharzt.de/content/red.otx/172,601,0.html?sID=86f72c8df18ee045958be025826f0019
Kevin
 

Rentenversicherer akzeptieren MCS bis heute nicht

Beitragvon Janik » Mittwoch 13. Dezember 2006, 09:55

Nachdem MCS als Krankheit mit einem ICD-10 Code einklassifiziert ist und
als Schwerbehinderung anerkannt, sollte die Rentenversicherung nicht dicht machen.
Das Krankheitsbild verschlechtert sich dramatisch, wenn ein MCS Betroffener wieder
an einen belasteten Arbeitsplatz muß. Gespart wird mit Verweigerung der
Anerkennung der Krankheit nicht. Das Gleiche gilt für das Erzwingen der Teilnahme an
einer Kur in ungeeigneter Umgebung, mit Duftstoffen, Desinfektion, Pestiziden und
Ausdünstungen aus Möbeln und Baumaterialien.

Wenn die Rententräger dicht machen und mit abstrusen Thesen begründen solltet Ihr
eine Petition für Euren Fall mit genauer Schilderung und Dokumentation einreichen.

Gruß
Janik
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