Mehrkosten erstreiten?

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Beitragvon Leckermäulchen » Montag 2. Februar 2009, 18:58

Heute nun war ich bei meiner Rechtsanwältin, die mich gegenüber der Arge/Bagis/Agentur für Arbeit vertreten und Rückforderungen erstritten hat. Sie möchte jetzt auch für mich noch zusätzliche Zahlungen erstreiten, denn sie weiß nur zu gut, dass man vom Hartz4-Satz nicht existieren kann, wenn man außerdem noch die Gesundheitskosten selber zu tragen hat. Das Gutachten des vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit beauftragten Psychiaters mit der bewussten Falschdiagnose sowie meine umweltmedizinischen Befunde würde sie gerne haben als Unterlagen. Was könnte ich ihr denn evtl. zusätzlich an die Hand geben, da sie mit unserer Thematik wohl noch niemand gegenüber dem Amt vertreten hat?

Denn bevor ich überhaupt erst wusste, dass Umweltmedizin ein derart bekämpftes Feld ist, hatte ich wochen- oder besser monatelang arglos alles mögliche gelesen und war der Meinung, Chemikaliensensitivität würde gehandhabt wie andere Krankheiten auch, z. B. Diabetes, Krebs etc. Ich hatte noch nicht zwischen Freund und Feind unterscheiden können. Das ist bestimmt noch schwieriger, wenn man nicht selbst betroffen ist wie meine Rechtsanwältin, die ich deshalb gleich auf die richtige Fährte bringen will.

Gibt es so was wie eine Gesundheitspauschale, welche die ständigen Mehrkosten z. B. für die Medikamente, Mineralstoffe und Vitamine abdeckt, die sie erstreiten könnte?

LG
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Beitragvon Clarissa » Montag 2. Februar 2009, 20:54

die einzige sache wäre ein mehraufwand für spritzende diabetiker alles andere wird heute abgeschmettert. MCS ist für diese "Spezialisten" immer noch nichts ernsthaftes.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Leckermäulchen » Montag 2. Februar 2009, 21:21

Tja, die Diabetikerpauschale bekomme ich ja schon, aber nicht als spritzende, sondern als Diabetikerin vom Typ D. mellitus II a Erkrankte, d. i. wenn man an Typ II erkrankt ist und nicht übergewichtig. Wenn man Typ II b ist (nur das Amt unterscheidet nach a und b), hat man Übergewicht, und das ist lt. Bescheinigung durch Gewichtsreduktion positiv zu beeinflussen und die denken, das sei automatisch mit weniger essen gleichzusetzen, wofür man dann natürlich nicht „mehr Geld“ braucht.

Aber wenn das für spritzende D. auch gilt, gut.

Und sonst ist gar nichts zu machen? Nicht für Nahrungsergänzung oder andere Artikel wie Masken, Aktivkohlefilter, Luftreiniger o. ä.? Bei meiner Krankenkasse brauch ich gar nicht anzukommen. Die psychiatrisieren sofort massiv.

LG
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Beitragvon Clarissa » Dienstag 3. Februar 2009, 05:34

die arge sagt dir bestenfalls das du dich an deine gkv halten sollst, dafür wären sie nicht zuständig.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
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Beitragvon Lawya » Mittwoch 22. April 2009, 21:53

Achtung! Ab dem 1.1.2009 gewähren die Argen keine Pauschalen mehr. Der Deutsche Verein für

Gutachten vom 29. Oktober 2008, Nr. 10/07
Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung

Für die Bemessung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung, insbesondere bei Diabetes mellitus Typ I und II, sind die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 1. Oktober 2008 maßgeblich. Danach ist bei den genannten Krankheitsbildern in der Regel nicht von einem Mehrbedarf auszugehen.

Hier kann man es runterladen:

http://www.deutscher-verein.de/04-gutachten/gutachten2008/oktober/Gutachten_vom_29_Oktober_2008_Nr_10_07%20/

Die Sozialgerichte freuen sich schon auf die Mehrarbeit. Einige Richter sind SEHR kulant.

Das heißt jetzt aber, der Arzt der 1 min Zeit für Dich hat, muss KONKRETE Hinweise aufschreiben (Er müsste also einen "Plan" haben, sprich etwas "Ahnung").
Dann muss der Mehrbedarf konkret ermittelt werden. Beleg für Beleg, jedenfalls für einen bestimmten Zeitraum.

Eine Mandantin hat diese Woche 12 Bescheide bekommen: rückwirkend durch Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X die letzten 4 Jahre Mehrbedarf bis 31.12.2008 bewilligt: 51 € pro Monat. :D
Lawya
 


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