13.Wahlperiode 18.04.1997 Kleine Anfrage:
.4. Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung schadstoffbedingte Erkrankungen diagnostiziert werden, wenn es viele Substanzen mit unbekannten Wirkungen gibt ?
Mit welcher Berechtigung können vor diesem Hintergrund z.B. Patienten, die unter dem Multiple-Chemical - Sensitivity - Syndrom ( MCS) leiden, psychiatrisiert werden ?“
Antwort der Bundesregierung (Auszug): ...
Sollte der zweite Teil der Frage so zu verstehen sein, daß darunter Bestrebungen zur pauschalen Psychiatrisierung von Patienten, bei denen der Verdacht auf eine schadstoffbedingte Erkrankung besteht, als gegeben angenommen werden, so kann nur festgestellt werden, daß der Bundesregierung solche Bestrebungen nicht bekannt sind. Es ist auch nicht in ihrem Sinne , wenn Patienten, die ihre Beschwerden auf chemikalienbedingte Einflüsse zurückführen, von vornherein als psychisch krank bezeichnet werden.