neue Regelung für HARTZ IV Härtefälle

neue Regelung für HARTZ IV Härtefälle

Beitragvon Sonora » Freitag 7. Mai 2010, 16:48

Länderkammer setzt Urteil um
Regelung für Hartz-IV-Härtefälle

Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen im Einzelfall künftig dann zusätzliche finanzielle Leistungen erhalten, wenn sie unabweisbare laufende Mehrausgaben zu tragen haben.

Der Bundesrat hat einer Härtefallregelung für Hartz-IV-Empfänger zugestimmt. Eine solche hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar angemahnt, als es die Berechnung der Hartz-IV-Sätze...

Mit der Gesetzesnovelle erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige im Einzelfall künftig dann zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn sie unabweisbare laufende Mehrausgaben zu tragen haben.

Der Bundestag hatte dafür vor zwei Wochen die rechtliche Grundlage geschaffen. Unter die Härtefall-Regelung fallen zum Beispiel besondere Aufwendungen für chronisch Kranke...

Freitag, 07. Mai 2010
http://www.n-tv.de/politik/Regelung-fuer-Hartz-IV-Haertefaelle-article861448.html
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Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 7. Mai 2010, 18:23

Gibt es dazu bereits Einzelfälle, wo Erfolgsaussichten bestehen? Was für Einzelfälle sollen das sein? Wie soll der Nachweis zu führen sein?

Gelesen hatte ich so eine Nachricht auch schon vor Monaten.

Nach meiner Erfahrung im Thread Totaldemontage des Sozialstaats wird das lt. Auskunft der RA-Kanzlei dieses Jahr nicht mehr in Angriff genommen, weil das alles noch unklar ist. Sollte nächstes Jahr Klarheit bestehen und dann nur diese erwerbsfähigen Einzelfälle ihre Ausgaben erstattet bekommen, würde es mich sehr interessieren, ob das Procedere dann NICHT so ist, dass z. B. für die gesundheitsrelevanten monatlichen Kosten akribisch und ausführlich über zehn ... zwölf Seiten genauestens begründet werden muss, warum welche Maßnahme bzw. welches Mittel in dieser Form und dieser Dosierung (ärztliches Attest) nötig ist und / oder welches Hilfsmittel erforderlich ist. Denn dann könnten ja die MCS-Kranken, die ihren Umweltarzt nicht in der Nachbarschaft haben oder wo es ihn nicht mehr gibt, der das als essentiell aufschreiben könnte als Beleg fürs Amt, das alles selber aufschreiben. Leider bringt das aber gar nichts.

Wie soll denn jemand vorgehen, um schnellstmöglich da ranzukommen?

Gestellte Anträge liegen bis 2011.
Ärztliche Bescheinigungen bzw. Atteste, die den aktuellen Bedarf umfassen, sind vom „Hausarzt“ nicht zu bekommen. Somit sind dann auch die Apothekenquittungen als Vorlage beim Amt nutzlos.
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Beitragvon Frank-N-Furter » Freitag 7. Mai 2010, 19:20

Vielleicht gibt es spezielle HARTZ IV Infostellen die einem helfen können solche Anträge zu stellen
oder einen coachen wie es geht.
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Beitragvon Leckermäulchen » Samstag 8. Mai 2010, 09:31

Die RA-Kanzlei, die diese Auskunft gab, IST so eine spez. H4-Info- bzw. Beratungsstelle.
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Beitragvon Sileah » Samstag 8. Mai 2010, 10:01

Ich bekomme ja kein Harz IV, aber genau die Gleiche Summe an EE-Rente. Ich bekomme einen Mehrkostenzuschuss wegen MCS (spezielle Ernährung). Das steht so in meiner Grundsicherung, also der Name MCS wird aufgeführt. Ich musste damals zum Amtsarzt, dem war MCS bekannt. Ich brachte die Atteste vorbei und bekam den Mehrbedarf. Das war jedoch eine Einzelfallentscheidung dieses Arztes zu meiner Krankheit, ich saß ne ganze Stunde bei ihm drin.

Wäre toll, wenn das jetzt gesetztlich geregelt wäre. Viel Geld ist es eh nicht, aber besser als nichts und mir tut auch gut, dass eben die Krankheit genannt wird.
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