Moin moin ihr Lieben,
die ganzen Links dazu hatte ich auf meinem alten Rechner, der ja leider perdu ist. Da ich jetzt „hochmodern“ glücklicherweise vor kurzem einen XP-Rechner geschenkt bekommen und von einem Fachmann mit Router internetfähig gemacht und so als positiven Nebeneffekt auch mit einer Firewall ausgestattet bekommen habe, muss ich die Seiten erst mal wieder suchen.
Ein link ist:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html
Wenn jemand von euch gut googeln kann, findet ihr das Urteil selber womöglich schneller als ich. Bin derzeit leider noch nicht in der Lage dazu.
Die Links zu den Artikeln der Zeitungen, in denen das „vorrangige“ Interesse der insolventen EU-Länder vor demjenigen der hiesigen H4-Härtefälle politisch „begründet“ wurde, werden bestimmt nicht mehr abrufbar sein. Aber ich weiß noch, eine Zeitung war DIE WELT.
@Clarissa:
Füllst du eine EkSt-Erklärung aus? Ich kenne das nur so, dass man das muss, wenn man noch im Arbeitsprozess steht... mit dem Finanzamt habe ich schon lange nicht mehr zu tun. Das letzte Mal war 2005, wo ich für 4 Monate einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt hatte und bei Abgabe der St-Erklärung den Finanzbeamten fragte. Damals sagte er mir auch schon: Rezepte, Quittungen aufheben und unter „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Leider verlor ich ja den Job und es kam gar nicht mehr dazu...
Meintest du das so?
Ach ja – und in einer der div. von mir konsultierten Beratungsstellen sagte man mir auch, ich könne den (für mich gravierendsten Grund meiner seit nun schon über 1 Jahr permanenten Mittellosigkeit – denn ein paar -zig Euro, sagen wir 30 oder 50, monatlich zur Haushaltsführung zur Verfügung zu haben, ist für mich Mittellosigkeit)
Eigenanteil, also Ratenbetrag für meinen Zahnersatz, bei der GKV geltend machen – mit Nachdruck natürlich.
Meine Bemühungen endeten bislang da, wo ich den Antrag dort vorlegte und man ihn mir postwendend wiedergab nach „Aufklärung“ (über das Procedere, was ich zur Genüge kenne...), dass ich ja diese von der Regelversorgung abweichende Versorgung selbst gewählt hätte. - Klar habe ich das „selbst gewählt“, aber weil die zuvor bei mir verwendeten Dentalmaterialien mich das nackte Leben hätten kosten können – eine Erfahrung, die mich immer wieder an den absoluten Rand meiner Existenz brachten.
Und mein Hinweis darauf wurde von der GKV-Mitarbeiterin ärgerlich zur Kts. genommen, während sie mir meinen besagten Antrag zurückgab.
Ich bin darauf sofort zu einer Sozialberatung ganz in der Nähe, die gaben mir das Ganze nochmal kopiert und mit einem Umschlag, den ich dann mit dem Original natürlich in den Briefkasten der Kasse gesteckt hatte, denn für die weitere Vorgehensweise ist es wichtig, die Antwort der Kasse schriftlich zu haben. Nun warte ich darauf und werde dann weiter entsprechend vorgehen.
Meine eigentlich für diese Kosten ehemals zuständige Versicherung hat sich aus der Verantwortung gestohlen, wogegen ich zwar auch Rechtsbeihilfe in Anspruch nahm, aber ohne Erfolg. Hätte ich vorher gewusst, dass ich auf allen Kosten dafür sitzenbleibe, hätte ich das natürlich nie gemacht.
Ich versuche also möglichst natürlich beide, aber hoffentlich wenigstens eine ständige Kostenlast auf diese Weise loszuwerden, da ich noch niemand kennengelernt hätte, der es vermag, von solchen monatlichen Beträgen jahrelang zu existieren. Und darauf zielt ja das Urteil vom 9.2.2010 auch ab, eine menschenwürdige Existenz zu sichern.