Hallo,
heute bekomme ich vom Amt die Antwort auf meinen im Februar gleich nach dem Verfassungsgerichtsurteil am 9. eingereichten Antrag auf Mehrbedarf. Dazu soll ich Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Das Spielchen hatte ich mit dem Amt schon mal, und zwar mit äußerst blödem Ausgang von deren Seite.
Die NEM, die ich täglich nehmen muss, hat mir ein Umweltarzt im Jahr 2005 aufgeschrieben, den es nicht mehr gibt. Kann denn ein Umweltarzt, den ich zwar damals auch konsultiert hatte, der aber nicht DIESE Diagnose gestellt hat - denn diese NEM kosten ja Geld, das ich eigentlich nicht habe - auch aufschreiben, dass ich das täglich einnehmen muss?
Außerdem ist der größte Teil meiner Mehrkosten begründet in der Tatsache, dass ich bis Herbst 2012 noch zahnärztliche Bemühungen bezahlen muss, die mir aber auch mehr geschadet als geholfen haben. DAS ist vor allem das Geld, welches mir monatlich fehlt. Die zuständige Versicherung hat sich für nicht leistungspflichtig erklärt damals, nachdem ich längere Zeit deswegen rechtliche Hilfe in Anspruch genommen hatte.
Soll ich also diesen anderen Umweltarzt fragen, ob er mir bestätigt, dass ich die NEM brauche, und ihn auch von der Schweigepflicht entbinden? Würde das Amt das dann übernehmen? Obwohl das wohl schon etwas helfen würde....
Damit hätte ich zwar noch längst nicht das real monatlich notwendige Geld für den Lebensunterhalt, selbst nicht nach jahrelangem Besuch der Tafel und Kleiderkammer.
Aber dann käme noch ein Problem auf mich zu. Die NEM sind nicht aus der Apotheke, es gibt sie also nicht auf Rezept. Und das Procedere ist, dass man das Rezept vom Arzt und die Quittung des Ladens, wo man das gekauft hat, zusammen jedes Mal dem Amt dann vorlegen muss als Nachweis. Dazu hatte ich mich schon bei verschiedenen Stellen informiert, die mir alle diese gleiche Info gaben.
Was kann ich nun tun? Bei mir am Ort gibt es keinen Umweltmediziner, den ich deswegen aufsuchen könnte....