Der Deutsche Bundestag möge beschließen § 200 Abs. 2 SGB VII zu ändern. Die Unfallversicherungsträger dürfen den vom Versicherten vorgeschlagenen Gutachter nicht ablehnen ohne eine detailierte schriftliche Begründung dem Versicherten vorzulegen.
Zum Beitrag:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=16512
Leider zu spät entdeckt, Mitzeichnungsfrist ist schon abgelaufen.