Versicherungsrechtliche Aspekte
In der Anlage der BKV sind unter der Nummer BK 1307 (Erkrankungen durch organische Phosphorsäureverbindungen) die Folgen einer beruflichen Organophosphat-Intoxikation als entschädigungspflichtige Berufskrankheit gelistet.
Das amtliche Merkblatt zur Berufskrankheit Nr. 1307 beinhaltet Angaben über die beruflichen Gefahrenquellen, Krankheitsbilder und Diagnose der Organophosphatvergiftung sowie zur Cholinesteraseaktivitäts-Bestimmung. Aus den Unfallverhütungsberichten - Arbeit - des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung geht hervor, dass 128 Verdachtsfälle zur BK 1307 im Zeitraum von 1997 bis 1999 angezeigt und 23 Krankheitsfälle als Berufskrankheit anerkannt wurden. In drei Fällen wurde eine Rente zuerkannt. Todesfälle nach beruflicher Organophosphatintoxikation sind nicht aufgetreten.
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM)
Leitlinien - Arbeit unter Einwirkung von organischen Phosphorverbindungen
Letzte Version Aug. 2001