Selbstmedikation: Quittungen für Finanzamt sammeln

Selbstmedikation: Quittungen für Finanzamt sammeln

Beitragvon Osmanthus » Mittwoch 11. Januar 2012, 18:34

Selbstmedikation: Quittungen für das Finanzamt sammeln

Berlin (ots) - Verbraucher, die sich im Jahr 2011 rezeptfreie
Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben, können ihre Quittungen
für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Darauf macht der
Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die Kosten für privat
bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als
"Außergewöhnliche Belastungen" geltend machen will, muss jedoch eine
medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate
nachweisen.

Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept
erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker
als Quittung bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben
für die Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von
Fall zu Fall. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur
dann, wenn sie eine "zumutbare Belastung" übersteigen; sie in der
eigenen Steuererklärung anzugeben, kann sich also je nach Einkommen
und Familienstand lohnen.

Viele Apotheken unterstützen die Verbraucher beim nachträglichen
Sammeln von Quittungen und Belegen: Wer als Patient in seiner
Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine
Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2011 bitten,
die seine Krankenkasse nicht erstattet hat und die er deshalb privat
zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und
Form der Bescheinigungen variieren jedoch von Apotheke zu Apotheke.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
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Selbstmedikation: Quittungen für Finanzamt sammeln

Beitragvon Kira » Donnerstag 12. Januar 2012, 12:10

Un dann stellen sie sich aber quer, wenn mann z.B. über eine preiswertere Internet-Apotheke bestellt!!!
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
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Selbstmedikation: Quittungen für Finanzamt sammeln

Beitragvon Gundermann » Donnerstag 12. Januar 2012, 12:35

Ruf den Patientenbeauftragten an, oder schreibe ihm eine Mail.
Das ist Taktik was die machen, das muss man nicht mitmachen.
Es kostet halt immer Kraft die man nicht mehr hat, damit pokern die.
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Selbstmedikation: Quittungen für Finanzamt sammeln

Beitragvon Husky » Donnerstag 19. Januar 2012, 15:15

Selbstmedikation: Krankenkassen dürfen Kosten erstatten

Berlin (ots) - Gesetzlich versicherte Verbraucher können sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob sie auch rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke erstattet. Seit Jahresbeginn ist diese freiwillige Satzungsleistung ausdrücklich per Gesetz erlaubt. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Ob überhaupt und in welchem Umfang einzelne Krankenkassen von diesem Recht der Satzungsänderung Gebrauch machen, muss jede Kasse selbst entscheiden. Bislang machen Kassen von diesem Wettbewerbsinstrument noch kaum Gebrauch.

Laut Neuregelung dürfen nur solche Arzneimittel erstattet werden, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen hat. Weiterhin nicht erstattet werden dürfen z.B. Lifestyle-Medikamente wie bestimmte Appetitzügler oder Haarwuchsmittel. Gesetzmäßig erstattet werden dagegen auch bislang schon rezeptfreie Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Auch die "Ausnahmeliste" des GBA enthält schon seit Jahren erstattungsfähige rezeptfreie Arzneimittel, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.

Je nach Kasse und Satzung könnte eine Rückerstattung so ablaufen: Der Patient legt in der Apotheke ein Privat- oder Grünes Rezept seines Arztes vor und bezahlt das rezeptfreie Medikament. Später reicht er das Privat- oder Grüne Rezept und die Quittung aus der Apotheke jeweils im Original in der Geschäftsstelle seiner Kasse ein. Die Kasse erstattet dann die Kosten für bestimmte Präparate (z. B. Homöopathie) oder bis zu einem Höchstbetrag. Da die Regelung neu ist, sind verschiedene Rückerstattungsmodelle vorstellbar.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de
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Selbstmedikation: Quittungen für Finanzamt sammeln

Beitragvon Arnfried » Donnerstag 26. Januar 2012, 00:00

Super, ich könnte reichlich Medikamente von der Steuer absetzen - wenn ich Geld verdienen und somit Steuern zahlen könnte :(
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