Gesetzl. Krankenkassen total GESETZLICH!

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Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 2. März 2012, 14:00

Woher nehmen die Krankenkassen u. a. Ihre Überschüsse?

Von langzeitarbeitslosen Erben. Denn wer als Hartz-IV-Empfänger eine kleine Summe erbt, wird aus dem Hartz-IV-Bezug genommen und muss solange von der Erbschaft leben wie es das Amt bestimmt, dabei Miete, Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. selber zahlen. Und die Beträge haben es in sich, wenn jemand langfristig bereits so gut wie mittellos ist.

Die Krankenkasse möchte dann von dem quasi Mittellosen (wie gesagt: KLEINE Summe) monatlich ca. 150 Euro Versicherungsbeitrag haben.

So lässt sich der Überschuss auch aufstocken. Wir haben ja genügend

Da es in Deutschland ungesetzlich, also illegal ist, nicht krankenversichert zu sein, sind Krankenkassen gehalten vehement zu leugnen, dass es Menschen gibt, die nicht versichert sind. Denn mit meiner entsprechenden Frage bei meiner Krankenkasse stieß ich total auf Granit, obwohl diese Woche im TV Menschen gezeigt wurden, die sich in dieser Lage befinden.

Mir wurde geraten, vorzubeugen, aber die Informationen, die ich benötige, bekomme ich ums Verrecken nicht. Warum? Gesetzlich gibt es die Nichtversicherten nicht – basta!
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Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 2. März 2012, 15:24

Wo wenn nicht bei der Krankenkasse bekommt man es denn schriftlich zur Vorlage beim Jobcenter , wo man krankenversichert ist, wenn die einen aus dem H4-Bezug herausnehmen und man aber ja nicht ohne Krankenversicherung sein „kann“?

Hat hier jemand Erfahrungen mit solch Situationen gemacht?
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Beitragvon Leckermäulchen » Freitag 2. März 2012, 15:28

Die Krankenkasse macht das nur auf Antrag und erst wenn die Daten vom Jobcenter vorliegen. Die liegen dem Jobcenter aber erst vor, wenn ich sie ihnen übermitteln kann. Wie also soll man das im Vorfeld regeln? Denn mir wurde gesagt, ich solle das unbedingt machen, BEVOR die Daten vorliegen, da es sonst zu spät ist und der Versicherungsschutz wegfällt.
- Editiert von Leckermäulchen am 02.03.2012, 14:30 -
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Beitragvon Leckermäulchen » Samstag 3. März 2012, 10:49

Schreiben denn in diesem Forum nicht Rechtskundige, die sich mit dem Umgang mit Krankenkassen in solchen Fällen auskennen?
Gibt es hier jemand, der wenig Geld hat und eine Lösung in so einem Fall gefunden hat?
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Beitragvon Leckermäulchen » Samstag 3. März 2012, 11:58

Muss ich davon ausgehen, dass die meisten derer, die dies gelesen haben, nicht wissen, wie man in so einer Situation sicherstellt, weiter krankenversichert zu sein, ohne als Krankenkassenbeitrag das nahezu Hundertfache dessen als monatlichen Beitrag zahlen zu müssen, was man vom Hartz-IV-Amt als monatlichen Lebensunterhalt zugestanden bekommt (sie rechnen \"selbstverständlich\" aus, wie lange eine Erbschaft hinzureichen hat), d. h. was übrig ist nach Abzug der erzwungenen gesundheitlichen Eigenleistungen und Fixkosten für Tel./http://www.sowie Strom?

Ich möchte gern wissen, was zu tun ist und wie. Erbarmt sich bitte jemand, mich aufzuklären?
- Editiert von Leckermäulchen am 03.03.2012, 10:59 -
- Editiert von Leckermäulchen am 03.03.2012, 11:02 -
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Beitragvon Clarissa » Samstag 3. März 2012, 13:30

sie können nur den ALG2 Satz in Ansatz bringen, also deine Miete, dein Unterhalt. Die Beiträge zur GKV müssen voll berechnet werden. Mehr Hilfe? Bitte eine Beratungsstelle aufsuchen oder einen Anwalt für Sozialrecht.

LG
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Beitragvon Leckermäulchen » Samstag 3. März 2012, 14:33

@ Clarissa
Dass die Krankenkasse nicht den ALG2-Satz, sondern das zu erwartende Erbe voll in Ansatz bringt, ist ja der Grund, weshalb sie mir nichts sagen wollten. Und mir wurde ja aber geraten, eben bei der Krankenkasse im Vorfeld Informationen einzuholen.

Deshalb Beitrag Privatleistung - basta.

Das Jobcenter hingegen billigt mir seit Jahren nur den ALG2-Regelsatz zu, gesetzeswidrig zwar, was aber quasi auf ein monatliches Schülertaschengeld als Haushaltsgeld hinausläuft. Und den Betrag werden sie weiter stur berechnen, d. h. die zu erwartende Erbschaft soweit in die Länge ziehen, dass ein monatlicher Regelsatz für mich dabei rauskommt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Es läuft ja auch längst das Verfahren vor dem Sozialgericht wegen erhöhtem Satz, wo mich meine Anwältin betreut. Sie ist Sozialanwältin, allerdings nicht für Erbschaftsangelegenheiten.

Und das Jobcenter nimmt sich heraus, bei Menschen, die zum Todeszeitpunkt des Erblassers im Hartz-IV-Bezug waren und dann erben, das Vermögen ganz legal in Einkommen umbezeichnen zu dürfen, was infolgedessen den sofortigen restlosen Verbrauch erzwingt, und da wird ja vom Amt festgelegt, bis wann es dauert, dass beim Regelsatz alles verbraucht ist.

Bei einer AL-Beratung war ich wegen dieser Sache schon. Dort sagte man mir, dass das Gesetz, gemäß dem man einen Freibetrag behält, 150 Euro pro Lebensjahr…, gerade abgeändert wird und ich solle, wenn ich das Antwortschreiben des Jobcenters habe, nachdem die den Betrag wissen (von mir vom Kontoauszug und natürlich vom Finanzamt auch) sofort dorthin kommen. Aber dann ist doch die Krankenversicherung längst abgelaufen.

Meine Anwältin für Sozialrecht arbeitet auch in einer Beratungsstelle, wo ich deswegen schon war. Erbrecht ist nicht ihr Ding.
Die AL-Beratung kann mir wegen der noch unsicheren Gesetzeslage nichts sagen.
Die Krankenkasse, die es mir nach der mir geratenen Vorgehensweise sagen müsste, will es mir nicht sagen.

Welche Beratungsstelle wäre denn zuständig?
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Beitragvon Clarissa » Samstag 3. März 2012, 16:08

Bundesvorstand der GKV, die müssten Auskunft geben.
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Beitragvon Leckermäulchen » Samstag 3. März 2012, 17:34

Danke Clarissa!
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