Hallo!
Es geht darum, dass ich (an MCS erkrankt) 1-2mal im Jahr ein amtsärztliches Gutachten vorlegen muss, dass ich arbeitsunfähig bin.
Das Gutachten wird vom Sozialamt und der Kindergeldkasse gefordert.
Für das Gutachten fordert der Amtsarzt jedes mal mindestens 50€, dazu kommt noch die Zugkarte für die Anfahrt zum Gesundheitsamt.
Weder das Sozialamt, noch die Kindergeldkasse will die Kosten dafür übernehmen.
Ich kann es aber von der Sozialhilfe nicht bezahlen und Ratenzahlung wird vom Gesundheitsamt nicht gestattet.
Dann wurde gesagt, meine Mutter solle es doch bezahlen, doch die kann es auch nicht bezahlen, da alleinerziehend und Geringversdienerin.
Argumentiert wird nun, dass ich die Beweispflicht habe, zu beweisen, dass ich arbeitsunfähig bin und somit alle Kosten tragen müsse, die für die Gutachten aufkommen.
Wie sieht das rechtlich aus?
Müsste das Sozialamt oder die Kindergeldkasse die Kosten nicht erstatten?
Noch dazu kommt, dass das Sozialamt mehrmals im Jahr noch zusätzliche Gutachten von Spezialisten fordert, die auch jedes mal Geld kosten.
Dazu kommen auch hier wieder enorm hohe Kosten für die Anfahrt und eine Begleitperson, da ich wegen der MCS nicht mehr alleine reisen kann.
Hat hier vielleicht jemand einen Tipp, was man machen könnte und wie man sich verhalten soll?
Danke im Voraus!