Urteil im Gesundheitswesen
Kasse muss für rezeptfreie Medikamente nicht zahlen
Rezeptfreie Medikamente müssen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden und sind vom Leistungskatalog ausgenommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Ein Kassenpatient wollte das nicht akzeptieren, klagte – und verlor.
Gemäß dem Fünftem Sozialbuch (SGB V) seien nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der ....
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