ALGII - HARTZ IV - Wohngeld

ALGII - HARTZ IV - Wohngeld

Beitragvon PappaJo » Mittwoch 19. Juni 2013, 12:10

Wer kennt sich aus?
Bekommt ein Single-Haushalt nun 45qm oder 50qm bewilligt?
Es gab ja in 2012 ein Urteil das man 50qm bezahlt bekommen sollte.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bundes ... 26595.html
"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."
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Re: ALGII - HARTZ IV - Wohngeld

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 19. Juni 2013, 12:21

Bis exakt 50m² aber es kommt auch auf den Preis an.
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Re: ALGII - HARTZ IV - Wohngeld

Beitragvon Maggy » Mittwoch 19. Juni 2013, 20:38

Es gibt einen Spielraum bis hin zu 65 qm.

Besorg Dir wenn möglich den Handlungsleitfaden von Deinem Bundesland und geh Punkt für Punkt durch. Viel davon ist Ermessenssache des Sachbearbeiters und vieles kann im Einzelfall anders entschieden werden.
Maggy
 

Re: ALGII - HARTZ IV - Wohngeld

Beitragvon PappaJo » Sonntag 23. Juni 2013, 15:59

Oh Danke Maggy - bis 65qm - wow!
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Re: ALGII - HARTZ IV - Wohngeld

Beitragvon Twei » Sonntag 23. Juni 2013, 16:15

@PappaJo

Ein Kann-Bestimmung ist keine Muss-Bestimmung. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die Wünsche des Jobcenters - d.h. möglichst 50qm nicht zu überschreiten.

Wenn nämlich eine Mieterhöhung folgt, dann kann sich das Amt weigern für die überschüssigen Quadratmeter zu zahlen und so indirekt verlangen, dass man in eine "angemessene Wohnung" umzieht.

Siehe auch:
Rund um die Wohnung - Hartz 4 Spielregeln - http://www.hartz-4-empfaenger.de/wohnung-hartz-4


Brainstorming: plötzlich MCS und nun? - viewtopic.php?t=18986
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