@PappaJo
Ein Kann-Bestimmung ist keine Muss-Bestimmung. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die Wünsche des Jobcenters - d.h. möglichst 50qm nicht zu überschreiten.
Wenn nämlich eine Mieterhöhung folgt, dann kann sich das Amt weigern für die überschüssigen Quadratmeter zu zahlen und so indirekt verlangen, dass man in eine "angemessene Wohnung" umzieht.
Siehe auch:
Rund um die Wohnung - Hartz 4 Spielregeln -
http://www.hartz-4-empfaenger.de/wohnung-hartz-4Brainstorming: plötzlich MCS und nun? -
viewtopic.php?t=18986