Korruption in der Wissenschaft?
Thomas Barth 17.07.2009
Sonderforschungsbereich "Governance" an der FU Berlin in der Kritik
Korruption in der Wissenschaft kann Verschiedenes bedeuten. Manche Wissenschaftler fälschen Ergebnisse, um ihren Job zu behalten -klassischerweise Naturwissenschaftler und Mediziner. Manchmal bereichern Forschungsergebnisse oder Einrichtungen und Möglichkeiten der Universitäten private Firmen, die z.B. ein Professor oder Uni-Vizepräsident gegründet hat, wie man an der neoliberalen Vorzeige-Uni Leuphana in Lüneburg derzeit ◥vermutet.
Vielleicht werden auch manchmal Forschungsgelder ganz einfach für private Belange zweckentfremdet. Manche sehen eine Korruption der Wissenschaft auch schon dann gegeben, wenn Forschung nicht zur reinen Erkenntnis oder zum Nutzen des Allgemeinwohls betrieben wird, sondern sich in den Dienst von Machtinteressen stellt - und seien es auch die der eigenen Regierung oder der Europäischen Union. Vor allem letzteres wird dem drittmittelfinanzierten Sonderforschungsbereich (SFB) 700 "Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens" vorgeworfen. Argwohn erregt dabei z.B., wie diese "embedded science" den (vom Westen erklärten) "failed states" ihre staatliche Souveränität aberkennt.
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http://www.heise.de/tp/artikel/30/30714/1.html
Wahrheit mit beschränkter Haftung
Thomas Barth 13.08.2009
Drittmittelforschung als Vorteilsnahme. Korruption in der Wissenschaft - Teil 2
Korruption in der Wissenschaft kann Verschiedenes bedeuten. Manche Wissenschaftler fälschen Ergebnisse, um ihren Job zu behalten - klassischerweise Naturwissenschaftler und Mediziner. Manchmal bereichern Forschungsergebnisse oder Einrichtungen und Möglichkeiten der Universitäten private Firmen, die ihnen sogenannte "Drittmittel" zur Verfügung gestellt haben: Die Firma zahlt, der Forscher forscht, die Firma bekommt die Ergebnisse - das erscheint uns heute als unproblematisch.
Das ist es aber nicht. Unproblematisch wäre es, wenn eine Firma ihre eigene Forschungsabteilung oder ein privates Institut beauftragt und bezahlt. Der Forscher an Universität oder Staatsinstitut arbeitet jedoch in öffentlichem Auftrag und ist - zumindest als Professor - sogar Beamter. Als solcher nimmt er nicht nur das laut Verfassung von der Staatsgewalt zu garantierende Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre in Anspruch, er genießt darüber hinaus auch zahlreiche Privilegien
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http://www.heise.de/tp/artikel/30/30903/1.html