Hallo,
seid ihr bei euren Rechtskämpfen gegen die Behörden auch mit diesem Begriff konfrontiert worden, um Ansprüche abzuwehren?
Ich fand dazu folgende Definitionen:
„Die Substantiierung erfordert regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.“ (aus https://de.wiktionary.org/wiki/Substantiierung )
und
Substantiierung
ist die inhaltliche Ausfüllung (z. B. einer Behauptung mit gewissen Einzelheiten, eines Begehrens mit bestimmten Gründen). Lit.: Hansen, Die Substantiierungslast, JuS 1991, 588; Frohn, P., Substantiierungspflicht der Parteien und richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO, JuS 1996, 243; Meyke, R., Darlegen und Beweisen im Zivilprozess, 2. A. 2001
ist der genaue Vortrag aller Tatsachen, die für die Klagebegründung oder für das Bestreiten des Klageanspruchs (Einwendung) erforderlich sind. Die Ausprägung des Verhandlungsgrundsatzes ist also die Darlegungslast in der Form ausreichender S. Nur ein substantiierter Vortrag ist zu berücksichtigen, kann also der Klage (bzw. Einwendung) zum Erfolg verhelfen. (aus http://www.rechtslexikon.net/d/substant ... ierung.htm )
Für die 1. Definition finde ich es unlogisch, dass das JC sowie das Gericht diesen Begriff verwendet, um einen im Verfahren zu zwingen, immer wieder neu nachweisen zu sollen, dass man seine attestierte chronische Umwelterkrankung nebst allen Laborbefunden "immer noch" hat (weil der Umweltarzt meist ja nicht mal gerade an der nächsten Straßenecke seine Praxis hat und die das ganz genau wissen und DESHALB diesen Druck machen), während sie das doch mit anderen offenkundigen chronischen Erkrankungen nicht machen (weil da die Ärzte überall erreichbar sind, die das immer wieder neu attestieren könnten, wenn es denn nötig wäre). Meinen Diabetes muss ich nicht alle paar Monate neu nachweisen. Und ich bin sicher, auch kein Mensch mit Downsyndrom, kein Blinder, kein Beinamputierter muss diesen Sachverhalt alle Nase lang neu ärztlich attestieren lassen.
Bei der 2., der rechtlichen Definition habe ich den Eindruck, dass allein durch die Begriffe "Behauptung", "Begehren" genau dasselbe Ziel verfolgt wird.
Warum weigern sich die Richter (das Jobcenter) hartnäckig, die eingereichten umweltärztlichen Papiere zu lesen, aus denen klar hervorgeht, wie die Ärzte zu der Diagnose gekommen sind und warum sie welche Therapien verordnet haben und behaupten die Richter (das Jobcenter) gleichzeitig in dem ablehnenden Beschluss, ich würde "behaupten" unter MCS zu leiden usw. ...?