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Eilt! - Rechte gegenüber KV / MDK

BeitragVerfasst: Freitag 30. Juni 2006, 18:25
von Gast Marion
Hallo Ihr Lieben,

wer weiß, ob man bei Langzeit-Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug mit bisher anerkannten 30% Behinderung (Widerspruch ist eingereicht)die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung (§§ 1, 9 SGB IX, Art 2 GG) gegenüber der Krankenkasse hat wie ein Schwerbehinderter mit 50% bei Anträgen auf EM-Rente?

Es geht vor allem um die Frage nach § 14 Abs. 5, Satz 1 und 3 des SGB IX, dass man als Versicherter in Verfahren über Leistungen zur Teilhabe ein Wahlrecht in Bezug auf den ihn begutachten Arzt hat.

Gilt das auch bei MDK-Gutachtern der Krankenversicherung im Fall von AU und Krankengeldbezug?

Es brennt! Wäre für jede schnelle und sachdienliche Aussage äußerst dankbar, weil meine KV mich mal wieder zu etwas zwingen will!

Lieben Dank im voraus.

Marion[color=darkred]Farbtext[/color][size=10px]Textgröße10px[/size][size=12px]Textgröße12px[/size][b]Eilt! - Rechte gegenüber KV / MDK[/b]

Eilt! - Rechte gegenüber KV / MDK

BeitragVerfasst: Freitag 30. Juni 2006, 20:13
von PrincessBraindead
hallo!

bei diesem sachverhalt kann ich dir leider nicht weiter helfen. ich würde dir aber empfehlen, dich an einen sozialverband wie zb. den vdk zu wenden. mir haben die immer bei rechtlichen fragen sehr gut geholfen. der jahresbeitrag ist auch zu schaffen finde ich, recht human.
vielleicht konnte ich dir damit trotzdem etwas helfen.

viel erfolg noch!

PrincessBraindead

Eilt! - Rechte gegenüber KV / MDK

BeitragVerfasst: Freitag 30. Juni 2006, 22:07
von sunday1
hallo,

frag doch einen anwalt, der sich im sozial- bzw. medizinrecht auskennt. falls du ein geringes einkommen hast, kannst du beim amtsgericht einen beratungsschein bekommen, damit zahlst du beim anwalt nur ca. 10 euro, bei netten auch garnichts.

liebe grüße sunday