von Eberhard » Donnerstag 14. Oktober 2004, 00:17
Also da komm ich jetzt nicht mehr durch, wie das denn, eine gesetzliche Krankenversicherung kann Dich nicht aussteuern. Du hattest doch als Du Krankengeld bezogen hast eine Bescheinigung von der Kasse erhalten wie lange der Krankengeldbezug angesetzt wurde. Was war dann?
Wenn der Rentenantrag läuft und Antrag auf Anerkennung einer BK gestellt wurde ist das Arbeitsamt zuständig für die Überbrückung, lehnt das Arbeitsamt ab, was im Einzelfall bei gegebenen gesetzlichen Regelungen durchaus möglich wäre, ich kenne den Fall nicht, kann es möglich sein bzw. erforderlich werden das daß Sozialamt zur Abwendung von Nachteilen zur Gewährung eines Darlehens bzw. zum vorläufigen Bezug von Sozialhilfe herangezogen werden kann denn Harz IV greift erst zum 1.1.05, bis dahin gilt die alte Rechtslage nach wie vor.