Vermieter darf wegen Geruchsbelästigung kündigen

Vermieter darf wegen Geruchsbelästigung kündigen

Beitragvon Amazone » Dienstag 21. Oktober 2014, 15:39

Stinkende Pferdesalbe: Vermieter darf Mieter wegen extremer Geruchsbelästigung kündigen

Belästigung mit extremen Gerüchen stellt eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar
Ein Mieter darf seine Nachbarn nicht mit unerträglichen Gerüchen belästigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Vermieterin einem 83-jährigen Mieter gekündigt, weil dieser sich seit einigen Jahren mit "Pferdesalbe" pflegt. Der unerträgliche Geruch der Pferdesalbe hatte schon mehrere Nachbarn vertrieben. Diese konnten ihre Balkone, die über der Wohnung des Rentners lagen, nicht nutzen. Auch die 89-jährige Vermieterin selbst litt unter der Pferdesalbe. Sie bekam durch die Salbe Kopfschmerzen und konnte nicht mehr schlafen. Die Vermieterin bat den Mieter vergeblich, Türen und Fenster immer geschlossen zu halten. Letztlich sprach sie die Kündigung aus und verklagte ihren Mieter, der bereits seit 54 Jahren in seiner Wohnung lebte, auf Räumung der Wohnung.
Amtsgericht gibt Räumungsklage statt
Das Amtsgericht Bonn gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter zur Räumung der Wohnung. Das Gericht urteilte, dass die extremen Gerüche eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung darstellten und die Kündigung daher gerechtfertigt sei.
Gutachter bestätigt unerträgliche Gerüche



Ein eigens vom Amtsgericht bestellter Geruchsgutachter hatte die Angaben der Vermieterin bestätigt. Der Gutachter stellte fest, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche gekommen seien. Neben der Pferdesalbe habe es auch nach altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln gerochen. Die Gerüche seien durch das Treppenhaus ins ganze Haus gezogen.
Amtsgericht gewährte lange Räumungsfrist
Das Amtsgericht gewährte dem Mieter eine lange Räumungsfrist von einem Jahr, weil er es wegen seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit besonders schwer habe, eine neue Wohnung zu finden.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bon ... s18949.htm
Amazone
Forenlegende
 
Beiträge: 1560
Registriert: Dienstag 6. Februar 2007, 14:50

Re: Vermieter darf wegen Geruchsbelästigung kündigen

Beitragvon Kira » Sonntag 16. November 2014, 11:15

10.11.2014
Autor: Juraforumadmin

Kündigung der Wohnung wegen Geruchsbelästigung?

Wer andere Mieter durch unangenehme Gerüche aus seiner Wohnung belästigt, muss unter Umständen mit der Kündigung durch den Vermieter rechnen.

Im aktuellen Fall lebte der Mieter bereits seit über 50 Jahren in einer Mietwohnung und war inzwischen 82 Jahre alt. Als von seiner Wohnung intensive Gerüche unter anderem ins Treppenhaus zogen – was auch dadurch geschah, dass er die Wohnungseingangstüre bei einem kurzen Verlassen offen stehen ließ – mahnte der Vermieter ihn zunächst ab. Als das nicht half, kündigte er den Mietvertrag und verklagte den Mieter schließlich auf Räumung.

Das Amtsgericht Bonn entschied mit Urteil vom 02.10.2014 – 201 C 334/13, dass der Vermieter die Kündigung aussprechen durfte. Das Gericht begründete das damit, dass die anderen Mieter einer penetranten Geruchsbelästigung ausgesetzt waren. Dieser rührte nicht nur von der verwendeten Pferdesalbe, sondern von den unzureichenden hygienischen Verhältnissen in der Mietwohnung. Diese befand sich in einem ungepflegten Zustand. So befand sich etwa ein „klebriger Film“ auf dem Boden des Badezimmers. Auf dem Balkon wurde Müll gelagert. Ferner lagen auf dem Boden gefüllte Plastiktüten verstreut. In der Wohnung befanden sich auch längst abgelaufene Lebensmittel und Medikamente. Dies hatte sowohl ein vom Gericht bestellter Sachverständiger als auch das Gericht selbst im Rahmen einer Ortsbesichtigung festgestellt.

Diese Entscheidung des Amtsgerichtes Bonn wurde in den Medien teilweise falsch dargestellt. Der Mieter wurde nicht wegen der Verwendung von Pferdesalbe gekündigt, sondern weil - laut dem vom Gericht festgestellten Sachverhalt - der verwahrloste Zustand seiner Mietwohnung zu einer erheblichen Belästigung der anderen Mieter geführt hatte. Ähnlich war das auch in einem Fall, in dem ein Vermieter einem exzessiven Raucher wegen der damit verbundenen erheblichen Geruchsbelästigung die Kündigung aussprechen durfte (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014 Az. 21 S 240/13). Der Kündigungsgrund lag hier nicht in dem Rauchen in der Wohnung, sondern das sich dort nach den Feststellungen des Gerichtes überall nicht gelehrte Aschenbecher befunden haben und der Mieter auch nicht gelüftet hatte.

Quelle: Harald Büring (Juraforum.de)

http://www.juraforum.de/mietrecht/kuend ... ung-497700
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

Bloggen statt Schweigen
Benutzeravatar
Kira
Alleswisser
 
Beiträge: 10331
Registriert: Dienstag 15. September 2009, 13:56


Zurück zu Rechtliches & Gesetze Deutschland

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste