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13 Juli 2015
von JuraRat Redaktion
Mietminderung und Mietmängel - das gilt es zu beachten
Die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter ist so lange gut, wie die Miete regelmäßig gezahlt wird und der Mieter zufrieden mit seiner Immobilie ist. Dieser Zustand kann sich allerdings ändern und nicht selten sieht man sich im Falle einer Differenz vor Gericht wieder.
Die grundlegenden Gesetze sind klar: Der Vermieter überlässt dem Mieter die Immobile "in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" und der Mieter hat die vertraglich vereinbarte Miete zu zahlen (§ 535 BGB). Kommt es zu einem Mangel der Mietsache, der die "vertragsgemäßen Nutzung mindert oder aufhebt", kann der Mieter die Miete mindern (§ 536 BGB).
Voraussetzungen der Mietminderung
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Angemessene Höhe der Mietminderung
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Selbstbeseitigungsrecht
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Zurückbehaltungsrecht
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Kündigung aufgrund der Mietmängel
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Schadensersatzforderungen
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Mietminderungstabelle
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