finanzen.de
11.08.15
von Joana Papageorgiou
Patientenakte anfordern: Ärzte machen es Patienten schwer
Wer seine Patientenakte anfordern möchte, muss mit Gegenwehr rechnen. Dies geht aus der neuesten Studie von Stiftung Warentest hervor. Patienten haben zwar das Recht, ihren Behandlungsverlauf einzusehen. Für den Fall, dass der Arzt sich dennoch querstellt, hält die Verbraucherorganisation einige nützliche Tipps bereit.
Wenn Patienten ihre Patientenakte anfordern, zeigen sich Praxen selten kooperativ. Zu diesem Schluss kam Stiftung Warentest (Ausgabe 08/2015) im Zuge einer Stichprobe. Dabei ist das Recht auf Einsicht in die Akte gesetzlich verankert und muss keinesfalls ein Ausdruck von Misstrauen sein. Oftmals können sich Patienten an einzelne Behandlungen nicht mehr erinnern oder möchten andere Ärzte über erfolgte Untersuchungen informieren. Einige Menschen legen auch großen Wert darauf, ihren Gesundheitszustand selbst einschätzen zu können und die Gespräche mit dem Arzt nachträglich aufzuarbeiten und zu verstehen.
Patientenakte anfordern ist gutes Recht
Noch mindestens zehn Jahre nach einer Behandlung lässt sich eine Patientenakte anfordern. So schreibt es das Patientenrechtegesetz vor. Dies ist der Zeitraum, für den Behandelnde verpflichtet sind, die Dokumentation aufzubewahren. Nach Paragraph 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Ärzte ihren Patienten unverzüglich Einsicht in die Akte gewähren und auf Wunsch auch Kopien herausgeben. Wer von diesem Recht Gebrauch macht, muss die dafür anfallenden Kosten wie etwa Papier, Datenträger oder Versand allerdings selbst tragen.
Das Recht auf Akteneinsicht besteht nicht nur für ärztliche Behandlungen, sondern auch für Psychotherapien. Dies gilt jedoch ausschließlich für die objektiven und dokumentationspflichtigen Angaben. Auf eine Einsicht in die persönlichen Gesprächsnotizen, die der Therapeut während der Sitzung vornimmt, hat sein Klient keinen Anspruch.
Test zeigt: Praxen rücken Patientenakten nur widerwillig heraus
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http://www.finanzen.de/news/16594/patie ... ten-schwer30.07.2015
Einsicht in die Patientenakte: Wie Sie Ihr Recht durchsetzen
Jeder Arzt in Deutschland ist verpflichtet, genau zu notieren, wie er seine Patienten behandelt, welche Untersuchungen und Therapien er veranlasst hat. In der Regel müssen Mediziner die Akten zehn Jahre lang aufbewahren. Was viele Patienten nicht wissen: Sie haben das Recht, ihre Krankenunterlagen beim Arzt einzusehen. Einfach durchzusetzen ist dieses Recht aber nicht. Das zeigt eine Stichprobe der Stiftung Warentest. test sagt, für wen ein Blick in die Patientenakte wichtig sein kann und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.
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https://www.test.de/Einsicht-in-die-Pat ... -4885007-0