Im Zusammenhang mit dem VW-Skandal habe ich nun öfter davon gehört, weil ja Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind, wenn sehr viele Betroffene ihr Recht durchsetzen wollen, wohl aber Musterfeststellungsklagen, ob dies auch für uns als MCS-Kranke möglich wäre, deren es ja ähnlich viele wie Diabetiker gibt, also auch recht viele. Wäre das organisierbar?
https://verfahrensrecht.uni-halle.de/20 ... 6-geplant/
Hier geht es zwar um Verbraucherrechte:
https://www.bundestag.de/blob/365380/28 ... r-data.pdf
aber auch MCS-Kranke sind Verbraucher, und was für welche! Davon könnte sich so mancher eine dicke Scheibe abschneiden